Hybrid-DRG 2026: BVMed sieht Fortschritte, fordert aber Nachbesserungen
Medizintechnikverband kritisiert Unterfinanzierung und fordert mehr Transparenz, Differenzierung und Einbindung bei der Kalkulation
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die jüngsten Beschlüsse des erweiterten Bewertungsausschusses (ergEBA) zur Kalkulation der Hybrid-DRG 2026, sieht aber weiterhin dringenden Nachbesserungsbedarf. Insbesondere kritisiert der Verband die unzureichende Abbildung von Sachkosten und komplexeren Verfahren, was zu Fehlanreizen und einem Rückgriff auf veraltete OP-Methoden führe.
BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll betont: „Das neue Kalkulationsverfahren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleiben erhebliche Lücken bei der sachgerechten Vergütung moderner Medizintechnik.“
Zentralen Forderungen des BVMed:
- Medizintechnik als „Booster“ für Ambulantisierung nutzen
Moderne Technologien ermöglichen oft erst eine ambulante Versorgung. Diese Potenziale müssten in der Kalkulation besser berücksichtigt werden – z. B. durch individuelle Zusatzentgelte und einen strukturierten Dialog zur Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs. - Schweregrade besser differenzieren
Die Ausdifferenzierung nach ökonomischen Schweregraden sei essenziell. Sachkosten und ggf. Verweildauer sollten als Kalkulationsparameter einbezogen werden, um Fehlsteuerungen (z. B. Selektion von Tagesfällen) zu vermeiden. - Transparenz in der Kalkulation sicherstellen
Ohne transparente Kalkulationsberichte ist eine qualifizierte Beteiligung von Fachgesellschaften und Industrieverbänden nicht möglich. Der BVMed fordert die Einbindung analog zum DRG-System (§ 17b KHG, § 6 KHEntgG). - Zusatzentgelte differenziert gestalten
Unterschiedliche Sachkosten (z. B. bei Mehrfacheingriffen oder mehreren Implantaten) müssen über differenzierte Zusatzentgelte sachgerecht abgebildet werden, um ökonomisch motiviertes Fallsplitting zu verhindern. - Sektorengleiche Vergütung konsequent umsetzen
Der Zugang zu Leistungen und Zusatzentgelten sollte nicht auf stationäre Leistungserbringer beschränkt, sondern an strukturierte Qualitätskriterien gebunden sein – auch für ambulante Einrichtungen und Vertragsärzte. - Patient:innensicherheit beim Übergang sichern
Kontextfaktoren wie Alter und Pflegegrad sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden, um eine sichere Versorgung vulnerabler Gruppen zu gewährleisten.
Der BVMed fordert gesetzliche Anpassungen im geplanten Krankenhausreform-Anpassungsgesetz, um eine hochwertige, sektorengleiche und sachgerecht finanzierte ambulante Versorgung mit Medizintechnik sicherzustellen. Die aktuelle Hybrid-DRG-Kalkulation bietet Potenzial, müsse jedoch noch im Detail nachjustiert werden, um Fehlanreize und Unterfinanzierung dauerhaft zu vermeiden.




