GMK-Vorsitzender Philippi fordert Kompromisse bei der Krankenhausreform

Niedersachsen drängt Bund und Bundestag zu Nachbesserungen beim KHAG

Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), fordert Bewegung im Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). In Richtung der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sowie der Bundestagsfraktionen mahnt er mehr Kompromissbereitschaft an.

Philippi betont, Bund und Länder hätten in den vergangenen Monaten intensiv um tragfähige Lösungen gerungen und dabei bereits gute Zwischenergebnisse erzielt. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform – insbesondere in Flächenländern wie Niedersachsen – seien jedoch weitere Anpassungen notwendig. Die entsprechenden Änderungsvorschläge hätten die Länder im Bundesrat eingebracht und wiederholt deutlich gemacht, dass diese im laufenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden müssten, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Zugleich äußert Philippi Kritik am Abstimmungsprozess. Er gewinne zunehmend den Eindruck, dass es auf Bundesebene an einer klaren Haltung zur Krankenhausreform fehle. Eine weitere Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses könne man sich nicht leisten. Im schlimmsten Fall drohe ein Rückfall auf die Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Das müsse verhindert werden.

Darüber hinaus verweist Philippi auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und fordert die Bundestagsfraktionen auf, die dort festgehaltenen Punkte zur Krankenhausreform umzusetzen. Aus seiner Sicht besteht weiterhin erheblicher Gesprächsbedarf zwischen Bund und Ländern. Ohne Kompromisse drohe ein Vermittlungsausschuss.

Änderungsforderungen der Länder

Konkret fordern die Länder eine Erweiterung der Ausnahmegenehmigungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen sowie eine präzisere und flexiblere Standortdefinition. Zudem soll es möglich werden, bestehende bedarfsgerechte Krankenhausstrukturen über den Transformationsfonds zu fördern. Schließlich verlangen die Länder eine rechtzeitige Korrektur der Mechanismen der Vorhaltevergütung, bevor die budgetneutrale Phase beziehungsweise die Konvergenzphase endet.

Die Diskussion zeigt erneut, wie stark die Umsetzung der Krankenhausreform von einem abgestimmten Vorgehen zwischen Bund und Ländern abhängt.

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