Gesetz wird Wettbewerb bei Biosimilars fördern

Das vom Gesundheitsministerium geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht eine verpflichtende Substitution von hochpreisigen biologischen Arzneimitteln (Biologika) durch hochwertige Biosimilars (Zweitanbieter von biologischen Arzneimitteln) in der Apotheke vor.

„Damit wird dann endlich mehr Wettbewerb auch bei biologischen Arzneimitteln möglich“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO.

Pressemitteilung: WIdO (PDF, 190KB)