Bayerns Gesundheitsministerin kritisiert Bundes-Sparkurs: „Krankenhäuser dürfen nicht zur Kasse gebeten werden“

Bei der Tagung der bayerischen Krankenhausdirektorinnen und -direktoren wirft Judith Gerlach dem Bundesfinanzminister eine verfehlte Sparpolitik zulasten der Kliniken vor und fordert Nachbesserungen am GKV-Finanzkonzept.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat im Rahmen der Tagung der bayerischen Krankenhausdirektorinnen und -direktoren in Bad Wörishofen den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) scharf kritisiert. Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehe in die falsche Richtung, so Gerlach:

„Klingbeil weigert sich beharrlich, versicherungsfremde Leistungen hinreichend aus Steuermitteln zu finanzieren – obwohl dies zum Beispiel bei Bürgergeld-Empfängern überfällig wäre. Stattdessen sollen jetzt die Krankenhäuser trotz ihrer ohnehin schwierigen Lage zur Kasse gebeten werden. Das ist ein großer Fehler!“

Die Ministerin forderte ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept, das die finanziellen Belastungen gerecht verteile. Dazu seien höhere Bundeszuschüsse für versicherungsfremde Leistungen notwendig, um weitere Beitragssteigerungen zu verhindern. Besonders kritisch sieht Gerlach die geplante Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für 2026, da diese den Kliniken die Möglichkeit nehme, strukturelle Defizite in den Erlösverhandlungen abzumildern. Bleibe die Anpassung des Landesbasisfallwertes aus, werden den Krankenhäusern dauerhaft Mittel entzogen, die sie für den anstehenden Transformationsprozess dringend benötigen.

Zugleich begrüßte die Ministerin die vom Bund am 8. Oktober 2025 beschlossenen Korrekturen an der Krankenhausreform, mahnte aber weiteren Nachbesserungsbedarf an. Bayern sei bereits aktiv in der Umsetzung: Seit dem 1. September 2025 könnten Kliniken auf einer digitalen Plattform die Zuweisung von Leistungsgruppen beantragen, die bis 30. November 2025 abgeschlossen sein müsse. Anschließend erfolge die Prüfung durch den Medizinischen Dienst.

Als Erfolg wertete Gerlach, dass die Länder künftig mehr Spielraum bei Ausnahmeregelungen erhalten.

„Der Kabinettsbeschluss sieht zwar nur auf drei Jahre befristete Ausnahmen vor, diese stehen jedoch im Beurteilungsspielraum der Länder und sind gerade für Flächenländer wie Bayern ein echter – und hart erkämpfter – Gewinn.“

Zudem hob sie positiv hervor, dass der Bund landesspezifische Strukturen bei der Definition von Fachkliniken künftig besser berücksichtige. Kritik übte sie hingegen an der starren Definition des Krankenhausstandorts, der laut Entwurf nur Gebäude im Umkreis von maximal zwei Kilometern erfasse – eine Regelung, die sich „bereits in der Vergangenheit als nicht praxistauglich erwiesen hat“.