Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) – Aktualisierte Fassung für das 1. Quartal 2026

KBV stellt überarbeitete EBM-Version bereit – Grundlage für die vertragsärztliche Leistungsabrechnung bleibt weiterentwickelt und an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in der Fassung für das 1. Quartal 2026 veröffentlicht. Der EBM bildet weiterhin die zentrale Abrechnungsgrundlage für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Deutschland und wird regelmäßig an medizinische, strukturelle und gesetzliche Entwicklungen angepasst.

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