Gefahr für die Ambulantisierung: BVASK kritisiert geplante Budgetierung ambulanter Operationen
In einer detaillierten Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes warnt der Berufsverband für Arthroskopie (BVASK) vor einem massiven Rückschritt in der medizinischen Versorgung.
Die geplanten gesetzlichen Änderungen, insbesondere die Einführung des § 87d SGB V, drohen die wirtschaftliche Grundlage für ambulant operierende Praxen und Tageskliniken zu zerstören und damit eines der wichtigsten Transformationsprojekte des deutschen Gesundheitswesens – die Ambulantisierung stationärer Leistungen – zum Stillstand zu bringen.
Der BVASK, der die Interessen der minimal-invasiv tätigen Gelenkchirurgen vertritt, sieht in dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Bruch mit dem politischen Versprechen, fachärztliche Strukturen zu stärken. Durch die Neuregelung soll das Ausgabenniveau für extrabudgetäre Leistungen auf dem Stand von 2025 eingefroren werden. Dies führt faktisch zu einer Wiedereinführung der Budgetierung für ambulante Operationen im vertragsärztlichen Sektor, während Krankenhäuser von diesen Mengenbegrenzungen ausgenommen bleiben. Der Verband kritisiert diese Ungleichbehandlung scharf, da sie strukturelle Fehlanreize setzt und spezialisierte operative Praxen gegenüber Kliniken benachteiligt.
Die wirtschaftliche Bedrohung spezialisierter Strukturen
Ein zentrales Argument des Verbandes ist die bereits bestehende strukturelle Unterfinanzierung der operativen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Da die Kalkulationsgrundlagen teils aus den 1990er-Jahren stammen, decken die aktuellen Honorare die massiv gestiegenen Investitions-, Personal- und Betriebskosten kaum noch ab. Besonders betroffen sind moderne OP-Zentren, die in Bezug auf Hygiene, Technik und Personal hohe Anforderungen erfüllen müssen, die denen eines Krankenhauses entsprechen. Die geplante Budgetierung entzieht diesen hochspezialisierten Einheiten die Planungssicherheit, die für die Refinanzierung millionenschwerer Investitionen in die Infrastruktur unerlässlich ist. Der BVASK weist darauf hin, dass unter diesen Bedingungen der dringend notwendige Ausbau ambulanter OP-Kapazitäten im niedergelassenen Bereich zum Erliegen kommen wird.
Fehlinterpretation der Ausgabenentwicklung
Der Verband widerspricht zudem der Einschätzung der Finanzkommission Gesundheit, wonach die extrabudgetäre Vergütung zu einer angebotsinduzierten Ausweitung der Leistungen führe. Anhand aktueller Daten zum Fachgebiet der Arthroskopie belegt der BVASK, dass die Zunahme ambulanter Eingriffe eine direkte Folge der gewollten Substitution stationärer Leistungen ist. Zwischen 2019 und 2024 sanken die stationären arthroskopischen Prozeduren um über 33 Prozent, während die ambulanten Behandlungsfälle im gleichen Zeitraum lediglich um rund 10 Prozent stiegen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Ambulantisierung im vertragsärztlichen Sektor bereits effizient funktioniert und keineswegs zu einer unkontrollierten Mengenausweitung führt. Im Gegenteil: Die Verlagerung in den ambulanten Sektor spart dem Gesamtsystem erhebliche Kosten, da unnötige und teure stationäre Übernachtungen vermieden werden.
Konsequenzen für die Patientenversorgung
Abschließend warnt der BVASK vor den negativen Folgen für die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Sollten ambulant operierende Praxen durch Honorarabschläge und Mengenbudgets in ihrer Wirtschaftlichkeit bedroht werden, drohen längere Wartezeiten und eine Verschlechterung der Versorgungsqualität. Da der Krankenhaussektor derzeit weder personell noch strukturell in der Lage ist, das volle Ambulantisierungspotenzial auszuschöpfen, würde die geplante Budgetierung zu einer Rückverlagerung in den teuren stationären Sektor führen. Der Verband fordert daher die Politik dringend dazu auf, das ambulante Operieren von den Budgetierungsplänen auszunehmen und den Status der Förderwürdigkeit beizubehalten, um den medizinischen Fortschritt und die wirtschaftliche Stabilität des Sektors nicht zu gefährden.





