Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit

DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022 – DRG-EKV 2022
Die Vertragsparteien auf Bundesebene nach § 17b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) konnten sich bis zu der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesetzten am 11. Oktober 2021 nicht auf die Vereinbarung der Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 einigen. Um Verzögerungen bei den Verhandlungen der Landesbasisfallwerte nach § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG), der Erlösbudgets nach § 4 KHEntgG sowie der Pflegebudgets nach § 6a KHEntgG zu vermeiden, müssen die Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 den Krankenhäusern und Kostenträgern rechtzeitig zur Verfügung stehen. […]

Download: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 283KB)

Das könnte Dich auch interessieren …