Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2020 (VBE 2020)
Ab sofort stellt InEK die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2020 zur Verfügung.
Gemäß § 17b Abs. 1 Satz 10 KHG können besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit dem DRG-Fallpauschalen-Katalog noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem genommen werden.
Download: InEK (PDF, 203KB)






