Digitale Kodierunterstützung in Praxisverwaltungsprogrammen zum 1. Januar 2026 um weitere Hinweise ergänzt

Ab 2026 erhalten Ärzte und Psychotherapeuten zusätzliche Hinweise für Schwangerschaft, Geburt und Komplikationen nach Infusionen

Die digitale Kodierunterstützung in Praxisverwaltungsprogrammen werden zum 1. Januar 2026 um weitere Hinweise ergänzt. Seit 2022 steht der digitale Helfer Praxen zur Verfügung und wird jährlich angepasst.

Neu aufgenommen wurden Hinweise für Diagnosen aus dem Bereich Schwangerschaft und Geburt (O60.- bis O62.-, O64.- bis O66.-, O70.-) sowie für Komplikationen nach Infusionen, Transfusionen und Injektionen (T80.-). Auch bei der vollständigen Kodierung der Alzheimer-Krankheit im Kreuz-Stern-System (G30.-†/F00.-*) unterstützt das System künftig.

Die Kodierunterstützung hilft Ärztinnen und Ärzten, ihre Diagnosen möglichst detailliert und regelkonform zu verschlüsseln. Dazu bietet sie unter anderem einen Kodier-Check für häufig komplexe Diagnosebereiche wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus oder Bluthochdruckfolgen.

Eine präzise Kodierung ist nicht nur für die Vergütung wichtig, sondern auch für die elektronische Patientenakte (ePA), da die Krankenkassen die Abrechnungsdaten inklusive ICD-10-GM-Kodes dort hinterlegen müssen, sofern die Versicherten nicht widersprechen.