Österreich weitet Diagnosecodierung auf den niedergelassenen Bereich aus

Einheitliche ICD-10-Dokumentation soll ab Mitte 2026 auch im ambulanten Sektor verpflichtend werden

Die Umsetzung der bundesweit einheitlichen Diagnose- und Leistungsdokumentation in Österreich verzögert sich. Nachdem der stationäre Sektor bereits dokumentiert, sollen nun auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten sowie Ambulatorien verpflichtet werden, Diagnosen und Leistungen über ICD-10-Codes zu erfassen. Die Einführung erfolgt jedoch später als geplant: Nach einem sechsmonatigen Pilotbetrieb startet die vollumfängliche Pflicht zur Datenmeldung erst ab dem dritten Quartal 2026. Der Nationalrat beschloss die entsprechende Regierungsvorlage mit Mehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS.

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