Digitale Kodierunterstützung: Neue Hinweise für Praxen ab 2026
Erweiterungen betreffen Dauerdiagnosen, Schwangerschaftskomplikationen und Alzheimer-Kodierung
Ab dem 1. Januar 2026 wird die digitale Kodierunterstützung in Praxisverwaltungssoftware um weitere Hinweise erweitert. Der digitale Helfer, der Praxen seit 2022 unterstützt, wird jährlich überprüft und angepasst, um eine korrekte und vollständige Diagnosenkodierung zu erleichtern.
Neu aufgenommen wurden Hinweise für Dauerdiagnosen, die üblicherweise stationär behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise septischer Schock (R57.2) oder Wirbelsäulenfrakturen (S12.-). Zusätzlich wurden Hinweise für Diagnosen aus dem Bereich Schwangerschaft und Geburt (O60.- bis O62.-, O64.- bis O66.-, O70.-) sowie für Komplikationen nach Infusionen, Transfusionen und Injektionen (T80.-) integriert.
Darüber hinaus unterstützt die Software Praxen künftig bei der vollständigen Kodierung der Alzheimer-Krankheit im Kreuz-Stern-System (G30.-†/F00.-*), um eine präzise Abbildung von Begleiterkrankungen und Diagnosen zu gewährleisten.




