Die stationäre Behandlung der Adipositas mit alveolärer Hypoventilation sei mit der spezifischeren E66.02 als Hauptdiagnose und die chronische respiratorische Insuffizienz (J96.11) als Nebendiagnose zu kodieren

L 4 KR 3159/18 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2020  – Urteilsbegründung

Bei der Diagnose einer respiratorischen Insuffizienz infolge übermäßiger Adipositas mit alveolärer Hypoventilation (BMI ≥ 40) ist der spezifischere Kode E66.22 anzuwenden, da dieser die zugrunde liegende Grunderkrankung und ihre Auswirkungen auf die respiratorische Insuffizienz direkt beschreibt. Der allgemeinere Kode J96.11 für respiratorische Insuffizienz ohne Differenzierung der Grunderkrankung ist in diesem Fall nicht korrekt.

 

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