Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlag 2019

Vereinbarung zur Anpassung der Anlage der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 des Krankenhausentgeltgesetzes () zur Umsetzung des FixkostendegressionsabschlagsDie in der Anlage zu der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags vom 23.09. genannten DRG-Fallpauschalen sind gemäß § 1 Satz 4 der Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags bei einem diese DRG-Fallpauschalen betreffenden des Fallpauschalenkatalogs entsprechend anzupassen. Demgemäß werden die DRG-Fallpauschalen für das Jahr 2019 auf Basis des G-DRG-Kataloges 2019 angepasst.

: DKG (PDF, 216KB)

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