Hybrid-DRG in der Gastroenterologie: Zwischen Strukturreform und neuen Fehlanreizen
Sektorengleiche Vergütung als Systemwechsel
Mit der Einführung der Hybrid-DRG erlebt die Krankenhausfinanzierung einen grundlegenden Wandel. Seit Januar 2024 existieren die ersten sektorengleichen Fallpauschalen, 2025 war das erste Jahr mit verbindlicher Abrechnung bestimmter endoskopischer Leistungen als Hybrid-DRG. Das Prinzip ist einfach, die Wirkung tiefgreifend: Für definierte Leistungen wird unabhängig davon vergütet, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Leistungserbringer können Krankenhäuser ebenso sein wie Vertragsärztinnen und -ärzte.
Seit 2025 müssen bestimmte orale Endosonographien an Gallenwegen und Pankreas sowie ausgewählte ERCP-Leistungen als Hybrid-DRG abgerechnet werden. Eine Fachgruppe im Auftrag der Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen hatte im Vorfeld versucht, Einfluss auf Auswahl und Zuordnungskriterien zu nehmen.
Nach einem Jahr zeigt sich ein zwiegespaltenes Bild. Im Bereich der ERCP führen abgesenkte Erlöse bei gleichzeitig hohem Investitionsbedarf für Durchleuchtungseinheiten, spezialisierte Endoskope und kostenintensive Einmalmaterialien zu wirtschaftlicher Anspannung. Hinzu kommen relevante Komplikationsrisiken bei bestimmten Prozeduren, etwa der Papillotomie an der nativen Papille. Sinkende Erlöse bei gleichbleibend hohem Risiko stellen die Leistungserbringer vor strukturelle Herausforderungen.
Ökonomische Dynamik mit bekanntem Muster
Das Hybrid-DRG-System erzeugt damit ähnliche Anreizstrukturen wie das klassische DRG-System: Dort führten Fallzahlsteigerungen in lukrativen Leistungsbereichen regelmäßig zu regulatorischen Gegenreaktionen und Absenkungen der Bewertungsrelationen. Sollten sich im Hybrid-Bereich vergleichbare Mengenausweitungen verfestigen, ist mittelfristig ebenfalls mit Anpassungen der Vergütung zu rechnen.
Die Hybrid-DRG in der Gastroenterologie steht exemplarisch für die Ambivalenz des Instruments. Sie kann Unterfinanzierungen korrigieren und Ambulantisierung fördern, erzeugt jedoch zugleich Erlösdruck in investitionsintensiven Bereichen und neue Fehlanreize bei der Indikationsstellung. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, medizinische Qualität, wirtschaftliche Tragfähigkeit und regulatorische Stabilität in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.







