Die Krankenhausreform – Es geht weiter!

Umsetzung und Anpassungen im Rahmen der Krankenhausversorgung

Alle sind sich einig, eine Krankenhausreform ist zwingend notwendig. Die nahezu ausschließliche Orientierung an den ökonomischen Grundprinzipien des Fallpauschalensystems (Fallzahl, Fallschwere) hat viele Krankenhäuser, die naturgemäß eine Versorgung für alle, auch die ökonomisch unattraktiven „Fälle“, garantieren müssen, in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht. Die Bundesländer, die trotz der verabschiedeten Landeskrankenhauspläne ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der rein bestandserhaltenden Investitionskosten nicht einmal zu Hälfte nachgekommen sind, haben dazu beigetragen, da nicht aufschiebbare Investitionen den Betriebskostenerlösen der Häuser entnommen werden mussten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Problem aufgegriffen, eine Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung eingerichtet, die mittlerweile 12 Stellungnahmen erarbeitet hat, und eine Reihe von Gesetzesverfahren auf den Weg gebracht. Das größte Reformgesetz, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), hat den Bundestag passiert, der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat wegen einer Pattsituation keine Empfehlung ausgesprochen, der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 den Antrag auf Übermittlung in den Vermittlungsausschuss abgelehnt und somit grünes Licht gegeben.

Es geht jetzt um die Umsetzung in den Ländern und die Berücksichtigung einer Reihe von Verbesserungsvorschlägen aus den Fachgesellschaften, u. a. auch der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die sich von Beginn des Gesetzesverfahren an konstruktiv und engagiert in den parlamentarischen Stellungnahmeverfahren eingebracht hat. So, wie es jetzt formuliert ist, kann es nicht bleiben. Im Rahmen nachgesetzlicher Rechtsverordnungen gilt es, diese Empfehlungen zu realisieren…

Rodeck, B. Die Krankenhausreform – Es geht weiter!. Monatsschr Kinderheilkd 173, 3–6 (2025). https://doi.org/10.1007/s00112-024-02127-z