Deutscher Ärztetag fordert resilientere Krankenhaus- und Gesundheitsstrukturen
Ärzteparlament sieht Nachbesserungsbedarf bei Krankenhausreform und Krisenvorsorge
Der 130. Deutscher Ärztetag 2026 hat Bund und Länder aufgefordert, sowohl die Krankenhausreform als auch die Krisenvorsorge im Gesundheitswesen grundlegend weiterzuentwickeln. Die Delegierten sehen erheblichen Anpassungsbedarf bei Vorhaltevergütung, Personalausstattung und Weiterbildung sowie beim Schutz kritischer Gesundheitsinfrastrukturen.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand zunächst die Weiterentwicklung der Krankenhausreform. Nach Auffassung des Ärztetages ist die derzeit vorgesehene Vorhaltevergütung im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) nicht ausreichend tragfähig. Die verlängerte Konvergenzphase müsse genutzt werden, um ein tatsächlich fallzahlunabhängiges Vergütungssystem zu etablieren. Eine wirksame Vorhaltevergütung müsse sich stärker am regionalen Versorgungsauftrag sowie am tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung orientieren und zugleich eine angemessene personelle Ausstattung absichern.
Zudem forderten die Delegierten eine stärkere strukturelle Förderung ärztlicher Weiterbildungsverbünde unter Verantwortung der Landesärztekammern. Gleichzeitig müssten rechtliche Hürden, etwa im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, reduziert werden, um sektorenübergreifende Weiterbildungskonzepte zu erleichtern.
Kritisch bewertet wurde darüber hinaus die aktuelle Leistungsgruppensystematik der Krankenhausreform. Der Ärztetag fordert eine engere fachliche Abstimmung mit den Fallzuordnungen des sogenannten Groupers sowie eine verbindliche Beteiligung des Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) an den Beratungen des Leistungsgruppenausschusses.
Die Delegierten warnten außerdem vor negativen Folgen einer rein an Mindestvorgaben orientierten ärztlichen Personalausstattung. Die derzeit vorgesehenen Facharztzahlen definierten lediglich Mindestanforderungen für die fachärztliche Rufbereitschaft. Eine dauerhafte Orientierung an diesen Mindeststandards könne die Versorgungsqualität und die ärztliche Weiterbildung beeinträchtigen.
Neben der Krankenhausreform beschäftigte sich der Ärztetag intensiv mit der Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens. Die Delegierten forderten den Gesetzgeber auf, klare rechtliche Grundlagen für ein resilienteres Gesundheitssystem zu schaffen. Die Vorsorge dürfe sich nicht ausschließlich auf militärische Krisenszenarien konzentrieren, sondern müsse auch Pandemien, Naturkatastrophen und Angriffe auf kritische Infrastrukturen berücksichtigen.
Nach Auffassung des Ärztetages müsse Resilienz künftig als Leitprinzip in allen gesundheitspolitischen Gesetzgebungsvorhaben verankert werden. Das derzeit geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz solle deshalb als umfassendes Vorsorge- und Sicherstellungsgesetz ausgestaltet und zeitnah verabschiedet werden.
Die Delegierten sprachen sich zudem für den Aufbau eines bundesweiten Lagezentrums Gesundheit aus. Darüber hinaus seien belastbare Kapazitäten in allen Bereichen des Gesundheitswesens notwendig, um auch in Krisensituationen die Versorgung sicherstellen zu können. Kritische Infrastrukturen müssten besser vor technischen und physischen Angriffen geschützt werden.
Auch Klimaschutz und Klimaanpassung wurden als zentrale Elemente der Gesundheitsvorsorge benannt. Der Ärztetag fordert verbindliche Hitzeschutzpläne, ein bundesweites Hitzealarmsystem sowie Investitionen in klimaresiliente Krankenhaus- und Gesundheitsinfrastrukturen.
Die Bundesärztekammer appellierte abschließend an Bund und Länder, die Beschlüsse des Ärztetages bei den weiteren Reformvorhaben im Gesundheitswesen zu berücksichtigen.




