Bundestag beschließt Haushaltsbegleitgesetz: Krankenhäuser erhalten vier Milliarden Euro

DKG begrüßt finanzielle Unterstützung, warnt jedoch vor fehlender Langfriststrategie

Mit dem finalen Beschluss zum Haushaltsbegleitgesetz hat der Bundestag den Weg für eine finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser geebnet. Bis zu vier Milliarden Euro sollen den Kliniken künftig als sogenannte Sofort-Transformationskosten in Form eines Rechnungszuschlags zur Verfügung gestellt werden. Ab dem 1. November 2025 wird ein Zuschlag in Höhe von 3,25 Prozent wirksam.

DKG: „Struktureller Kollaps verhindert – aber keine Dauerlösung“

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, bezeichnete den Beschluss als wichtige Hilfe für die Kliniken: „Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine und dem folgenden Inflationssprung haben die Krankenhäuser ein riesiges Defizit von fast 15 Milliarden Euro angehäuft. […] Mit seinem Beschluss, den Krankenhäusern bis zu vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zukommen zu lassen, hat der Bundestag ein Verfahren abgeschlossen, das zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser beitragen wird.“

Zugleich betonte Gaß, dass die Maßnahme keine nachhaltige Lösung darstellt. Trotz dauerhaft gestiegener Betriebskosten bleibe es bei einer einmaligen Zahlung. Deshalb fordert die DKG weiterhin eine umfassende Entlastung von Bürokratie und Regulierung sowie eine langfristige Finanzierungsstrategie, um die flächendeckende Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen.