Bundesrat überweist Pflegekompetenzgesetz an Vermittlungsausschuss

Länder kritisieren Meistbegünstigungsklausel und befürchten Einnahmeverluste für Krankenhäuser

In seiner Plenarsitzung am 21. November 2025 hat der Bundesrat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Die Länder begründen ihre Entscheidung mit der geplanten Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel bei der Krankenhausvergütung für das Jahr 2026. Nach Berechnungen könnten den Krankenhäusern dadurch jährlich rund 1,8 Milliarden Euro entgehen. Die Regelung stehe zudem im Widerspruch zur im Haushaltsbegleitgesetz festgeschriebenen einmaligen Unterstützung der Krankenhäuser in Höhe von vier Milliarden Euro zur Kompensation der Inflationskosten 2022/2023.

Im Fokus des Gesetzes steht die Pflege. Pflegekräfte sollen künftig mehr medizinische Befugnisse erhalten, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Hierfür sollen in den kommenden Jahren Kataloge erstellt werden, die festlegen, welche Leistungen Pflegefachkräfte eigenverantwortlich erbringen dürfen. Zudem werden Maßnahmen umgesetzt, um die pflegerische Versorgung in innovativen Wohnformen zu fördern, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und Bürokratie abzubauen.

Das Gesetz enthält auch finanzielle Entlastungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Neben der Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel werden sie 2026 von der Finanzierung des Innovationsfonds befreit, und ihre sächlichen Verwaltungskosten werden gedeckelt, was Einsparungen von rund 100 Millionen Euro ermöglicht.

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