Bürgerentscheide in Gefahr: Aktionsgruppe kritisiert Ausschluss bei Klinikschließungen
„Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ sieht Demokratie und Versorgungssicherheit bedroht – Appell an Staatsregierung
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern wendet sich entschieden gegen die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, Bürgerentscheide gegen Klinikschließungen künftig auszuschließen. Auslöser der Kritik ist eine Aussage des ehemaligen Ministerpräsidenten Günther Beckstein, der darauf hinwies, dass Bürgerentscheide zum Erhalt kommunaler Krankenhäuser künftig nicht mehr möglich sein könnten, da der Bund Vorgaben zur Krankenhausplanung mache, an die sich die Länder halten müssten.
Die Aktionsgruppe widerspricht dieser Argumentation deutlich und betont, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz über Strukturvorgaben des Bundes stehe. Das Aussetzen von Bürgerentscheiden entmündige die Bevölkerung und greife in dieses Grundrecht ein.
„Wer Bürgerentscheidungen über Klinikstandorte unterbindet, verwehrt den Menschen das Mitspracherecht über ihre eigene Gesundheitsversorgung“, heißt es aus der Initiative. Man habe deshalb eine Petition an den Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags gerichtet, in der gefordert wurde, den geplanten Ausschluss von Bürgerentscheiden rückgängig zu machen.
Obwohl diese Petition abgelehnt wurde – mit dem Verweis der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach, ein solcher Ausschluss sei nicht vorgesehen – spricht die Aktionsgruppe von einem Widerspruch zwischen Aussage und gelebter Praxis. „Wir können entsprechende Nachweise vorlegen, die eine Beschneidung der Bürgerbeteiligung belegen“, so die Initiative.
Demokratie und Versorgung in Gefahr
In ihrer Stellungnahme bezeichnet die Aktionsgruppe die aktuelle Entwicklung als Skandal. Der Eindruck, dass Bürgerinteressen zwischen den Wahlen keine Rolle spielen, werde immer stärker. Die systematische Einschränkung von Beteiligungsrechten gefährde nicht nur die Demokratie, sondern auch die flächendeckende klinische Versorgung – etwa die Erreichbarkeit eines Allgemeinkrankenhauses innerhalb von 30 Minuten inklusive Basisnotfallversorgung.
Forderung nach Teilhabe an Regionalkonferenzen
Abschließend fordert die Aktionsgruppe von der Bayerischen Staatsregierung, die Bevölkerung an den laufenden Regionalkonferenzen zur Umsetzung der Krankenhausreform zu beteiligen. Nur so könne das Recht auf Leben und Gesundheit ernsthaft geschützt und gewahrt werden.