Nichtigkeit des Abschlags wegen Nichtteilnahme an der Notfallversorgung
Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr gibt Handlungsempfehlung zum BSG-Urteil (02.04.2025, B 1 KR 25/23 R)
Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr hat auf Basis des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. April 2025 (Az. B 1 KR 25/23 R) eine praxisbezogene Handlungsempfehlung für Krankenhäuser veröffentlicht. Hintergrund ist die weiterhin verbreitete Weigerung vieler Krankenkassen, unrechtmäßig erhobene Abschläge wegen Nichtteilnahme an der Notfallversorgung zurückzuzahlen. Die Hinweise stammen aus einem Rundschreiben Mohrs und richten sich insbesondere an Krankenhäuser, in deren Abrechnungen über Jahre hinweg ein Abschlag von 60 Euro je Fall angesetzt wurde.







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