Brandenburg fordert bundesweite Reform des Rettungsdienstes
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller plädiert im Landtag für eine bundesgesetzliche Neuregelung im SGB V
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller hat im Landtag eine dringende Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes gefordert. Sie betonte, dass das System durch steigende Einsatzzahlen, Fachkräftemangel und veraltete Finanzierungsregeln stark belastet sei.
Ein Hauptproblem: Krankenkassen übernehmen die Kosten für Rettungsdiensteinsätze nur bei einem Transport ins Krankenhaus. Leistungen vor Ort, auch wenn sie medizinisch sinnvoll sind, gelten als „Fehlfahrten“ und werden nicht erstattet.
Müller plädiert für eine bundesgesetzliche Neuregelung im SGB V. Diese soll sicherstellen, dass alle Leistungen des Rettungsdienstes erstattet werden – auch ohne Krankentransport und unabhängig vom beteiligten Personal. Auch der Transport in ambulante Einrichtungen soll finanzierbar werden.
Dies sei angesichts des Ziels „ambulant vor stationär“ unerlässlich und würde die sogenannten „Fehlfahrten“ eliminieren. Müller unterstrich, der Rettungsdienst sei mehr als ein Transportdienst; er sei ein integraler Bestandteil eines modernen Versorgungssystems.
Hintergrund der Forderung ist ein gescheiterter Gesetzentwurf des Bundes, der bereits eine Finanzierung von Einsätzen ohne Krankentransport vorsah. Trotz der Ländersache des Rettungsdienstes zielt Brandenburg auf eine bundesweite Vereinheitlichung und Absicherung der Finanzierung ab.




