BKK-Dachverband fordert grundlegende Reform des Pflegebudgets

KHAG-Änderungen greifen laut Kassenverband zu kurz – Beitragssatzrelevante Mehrkosten von 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2024

Der BKK Dachverband fordert eine grundlegende strukturelle Reform des Pflegebudgets im Krankenhausbereich. Die im Rahmen des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) geplanten Änderungen reichten nicht aus, um die bestehenden Fehlanreize zu beheben. Angesichts deutlich steigender Pflegepersonalkosten sieht der Verband akuten Handlungsbedarf mit unmittelbarer Relevanz für die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Nach Angaben des BKK-Dachverbandes sind die Pflegepersonalkosten laut Jahresrechnung der GKV (KJ1) im Jahr 2024 um 2,4 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspreche 0,13 Beitragssatzpunkten und belaste die Versicherten unmittelbar. Seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen im Jahr 2020 und der Einführung des krankenhausindividuellen Pflegebudgets nach dem Selbstkostendeckungsprinzip verzeichneten die Ausgaben eine dynamische Entwicklung.

Kostenanstieg trotz sinkender Fallzahlen

Zwar sei die Zahl der Pflegekräfte in den Krankenhäusern gestiegen, gleichzeitig habe jedoch die stationäre Fallzahl abgenommen. Die Pflegepersonalkosten erhöhten sich von 2020 auf 2021 um knapp 14 Prozent, von 2023 auf 2024 erneut um rund zwölf Prozent. Der Verband verweist zudem auf Verdrängungseffekte in andere Versorgungsbereiche wie die Altenpflege sowie auf einen verschärften Wettbewerb um Pflegepersonal, der insbesondere kleinere Krankenhäuser unter Druck setze.

Vor diesem Hintergrund schlägt der BKK-Dachverband mehrere gesetzliche Anpassungen vor. Kurzfristig solle die jährliche Steigerungsrate des Pflegebudgets an die Einnahmeentwicklung der GKV gekoppelt werden. Konkret fordert der Verband eine gesetzliche Begrenzung der Veränderungsrate des krankenhausindividuellen Pflegebudgets auf die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen nach § 71 Absatz 3 SGB V.

Personalobergrenzen und Qualitätsindikatoren

Darüber hinaus regt der Verband eine bundeseinheitliche Personalobergrenze für die Refinanzierung an, beispielsweise auf Basis von Personalrelationen je Leistungsgruppe oder Fallzahl. Ziel sei eine bedarfsgerechte Steuerung des Personaleinsatzes und die Vermeidung von Fehlanreizen.

Kritisch sieht der BKK-Dachverband zudem die Möglichkeit, pflegeentlastende Maßnahmen pauschal mit 2,5 Prozent des Pflegebudgets zu berücksichtigen, ohne Einzelnachweis der Kosten. Diese Regelung solle gestrichen werden, da entsprechende Leistungen bereits über DRG-Fallpauschalen vergütet würden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reformvorschläge betrifft die Pflegequalität. Der Verband plädiert für die Einführung pflegesensitiver Ergebnisindikatoren, etwa zu Dekubitus-, Sturz- oder Infektionsraten, sowie für deren verpflichtende Veröffentlichung in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Zudem solle der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Richtlinien beschließen.

Abschaffung des Pflegebudgets prüfen

Langfristig stellt der Verband die grundsätzliche Konstruktion des Pflegebudgets infrage. Das ursprüngliche Ziel – eine Erhöhung der Pflegepersonalausstattung – sei erreicht worden. Angesichts sinkender Fallzahlen, fortschreitender Ambulantisierung und neuer Finanzierungselemente wie der Vorhaltefinanzierung müsse geprüft werden, ob eine Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System sachgerecht sei. Vorgeschlagen wird eine schrittweise Rückführung innerhalb von drei Jahren.

Für Krankenhäuser und Klinikmanagement bedeutet die Debatte erhebliche Unsicherheit hinsichtlich zukünftiger Refinanzierungsmechanismen, Personalsteuerung und Budgetplanung. Die Ausgestaltung des KHAG und mögliche strukturelle Änderungen am Pflegebudget dürften maßgeblich Einfluss auf die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen haben.

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