BBFW 2025: Bundesbasisfallwert für das Jahr 2025

Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und PKV-Verband vereinbaren den BBFW für 2025

Der Bundesbasisfallwert (BBFW) für das Jahr 2025 wurde gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Verband festgelegt. Dieser liegt bei 4.394,22 Euro und wurde auf Grundlage des Berechnungsergebnisses des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus vereinbart.