Bayerns Gesundheitsministerin fordert Nachbesserungen: Gerlach stärkt Kliniken im Reformstreit den Rücken
Länder pochen auf mehr Spielräume bei der Krankenhausplanung – Bundesregierung lehnt zentrale Vorschläge bislang ab
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat anlässlich der Jahresmitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) in München erneut deutliche Kritik am aktuellen Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes geäußert. Trotz der ablehnenden Haltung der Bundesregierung setzt sie sich weiter für substanzielle Änderungen ein. Ziel sei es, die Reform „so lebens- und praxisnah wie möglich“ zu gestalten, um ihre Umsetzbarkeit und Wirksamkeit zu sichern.
Gerlach erklärte, die Länder hätten im Bundesrat klare Vorschläge unterbreitet, die dringend notwendig seien. Wörtlich sagte sie: „Die Länder haben im Bundesrat klare Vorschläge gemacht. Diese Nachbesserungen brauchen wir dringend, denn die Krankenhausreform sollte so lebens- und praxisnah wie möglich sein, damit sie zum Erfolg wird.“ Die Bundesregierung habe jedoch in ihrer Gegenäußerung vom vergangenen Mittwoch „in den wichtigsten Punkten ablehnend“ reagiert. Nun liege es am Bundestag, die Argumente der Länder aufzugreifen.
Ein zentrales Anliegen betrifft die Definition von Krankenhausstandorten. Die Ländermehrheit fordert, räumlich nahe beieinander liegende Einrichtungen desselben Trägers bei Bedarf als einen Standort bestimmen zu können. Nur so könnten Versorgungsrealitäten abgebildet und größere Häuser nicht unnötig bei der Erfüllung der Leistungsgruppenvoraussetzungen benachteiligt werden. Gerlach betonte, dass die Bundesregierung diesen Vorschlag bislang nicht aufgreife.
Im Kern gehe es nicht um politische Prinzipienfragen, sondern um praktikable Lösungen für die Versorgung in der Fläche. Die Ministerin erklärte: „Es geht den Ländern nicht um Rechthaberei. Es geht vielmehr darum, dass wir unsere Verantwortung für die Krankenhausplanung in der Fläche ernstnehmen und eine optimale Versorgung ermöglichen wollen. Dafür brauchen wir die nötigen Werkzeuge – und keine starren Vorgaben aus Berlin.“
Kritisch äußerte sich Gerlach auch zur Finanzierungsperspektive. Zwar sei die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig, doch dürfe sie nicht „einseitig und dauerhaft zulasten der Krankenhäuser“ erfolgen. Sie warnte zudem vor Auswirkungen der einmaligen Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel. Bayern wolle verhindern, dass daraus eine dauerhaft schlechtere Finanzierung resultiere, die die wirtschaftliche Lage vieler Kliniken weiter verschärfen würde.






