AOP-Katalog 2024 gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus
Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus
gkv-Spitzenverband, dkg und KBV haben sich in der weiteren Umsetzung des Auftrags aus dem mdk-Reformgesetz nach § 115b Absatz 1 SGB V auf eine weiterentwicklung des aop-Katalogs verständigt.
Die Leistungen des AOP-Katalogs sind Anlage 1 des AOP-Vertrags. In den AOP-Katalog werden 171 OPS-Kodes neu aufgenommen; diese umfassen ein Fallvolumen von insgesamt ca. 300.000 vollstationären Fällen. Von diesen sind 100 OPS-Kodes dem Abschnitt 1 AOP-Katalog zuzuordnen (ca. 35.000 Fälle). 71 Kodes (ca. 265.000 Fälle) werden in den Abschnitt 2 AOP-Katalog aufgenommen. Im Abschnitt 3 wurde keine Änderung vorgenommen. Der AOP-Katalog wurde zudem im Rahmen der jährlichen Überleitung auf Grundlage der veröffentlichten OPS-Überleitungstabellen des Bundesinstituts für arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm) auf den OPS 2024 angepasst. Damit umfasst der AOP-Katalog nunmehr insgesamt 3.312 OPS-Kodes.