„Da sind Ärger und Frust vorprogrammiert“ – Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar in Kraft
Die seit Monaten erwartete Hybrid-DRG-verordnung tritt zum 1. Januar in Kraft. Sie wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das bundesgesundheitsministerium hatte die Selbstverwaltung am Dienstagabend vorab informiert und mitgeteilt, dass aus rechtlichen Gründen die bisher geplanten Regelungen zur Abrechnung nicht mehr in der Verordnung enthalten sind.
„Da sind Ärger und Frust vorprogrammiert. Per vorweihnachtlichem Brief informiert das Ministerium über die Hybrid-DRG-Verordnung, wie sie ab 1. Januar 2024 gelten soll“, kritisierte kbv-Chef Dr. Andreas Gassen. Fast schon „lapidar“ komme der Satz daher, es liege nun in der Verantwortung der Selbstverwaltung, Verfahren zu finden und die Hybrid-DRG in der praxis gangbar zu machen.