Verordnung: Hybrid-DRG zum Jahresbeginn gestartet

Bisher noch keine Regelungen zur

Zum 1. Januar 2024 ist die zu einer speziellen sektorengleichen (Hybrid--Verordnung) in Kraft getreten. Diese Vergütung in Form von (Hybrid-DRG) soll Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Krankenhäusern die gleiche Vergütung für bestimmte Eingriffe garantieren. Bisher gibt es jedoch noch keine Regelungen zur Abrechnung, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung ().

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