AKG-Kliniken fordern Kurskorrektur beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Strukturreformen statt pauschaler Kürzungen – Pflegebudget, Kurzzeitfallpauschalen und Vorhaltefinanzierung im Fokus

Die AKG-Kliniken haben zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine umfassende Stellungnahme vorgelegt. Darin warnen sie vor einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser durch pauschale Einsparvorgaben und fordern stattdessen eine beschleunigte Umsetzung struktureller Reformen im gesamten Gesundheitssystem. Der Fokus liegt auf einer stärkeren Vorhaltefinanzierung, einer Weiterentwicklung des Pflegebudgets sowie der Neuordnung der Vergütungslogik durch Kurzzeitfallpauschalen.

Die AKG-Kliniken betonen in ihrer Einordnung, dass die gesetzliche Krankenversicherung zunehmend unter dem Druck des demografischen Wandels und struktureller Unterfinanzierung stehe. Gleichzeitig müssten Krankenhäuser bereits heute Versorgungslücken anderer Sektoren kompensieren. Vor diesem Hintergrund seien zusätzliche Sparmaßnahmen ohne systemische Reformen kontraproduktiv und würden die Stabilität der stationären Versorgung gefährden.

Zentraler Kritikpunkt ist die Verteilungslogik der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen. Die AKG fordert eine „faire Lastenverteilung“ zwischen den Leistungserbringern, die sich an realen Kostenstrukturen orientieren müsse. Krankenhäuser würden in der Praxis als „letzte Instanz“ fungieren und müssten daher bei finanziellen Einschnitten besonders berücksichtigt werden. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV sei nur über strukturelle Veränderungen, nicht über kurzfristige Kürzungen erreichbar.

Ein Schwerpunkt der Stellungnahme ist das Pflegebudget. Dieses wird in seiner aktuellen Ausgestaltung als nicht ausreichend flexibel bewertet, da es nicht dynamisch auf Leistungsverschiebungen reagiere. Die AKG-Kliniken schlagen daher vor, das Budget bei deutlichen Leistungsänderungen anzupassen und bis zu zehn Prozent für innovative, pflegeentlastende Maßnahmen ohne zusätzliche Nachweispflichten zu öffnen. Langfristig solle das Pflegebudget vollständig in eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung überführt werden.

Auch die Einführung von DRG-Kurzzeitfallpauschalen wird grundsätzlich begrüßt. Sie könnten laut AKG einen Beitrag zur Ambulantisierung leisten und die Planbarkeit von Erlösen verbessern. Kritisch gesehen wird jedoch die parallele Existenz von Hybrid-DRGs, die nach Ansicht der Kliniken zu Abgrenzungsproblemen und ineffizienten Anreizstrukturen führen. In der Konsequenz wird sogar deren vollständige Abschaffung vorgeschlagen.

Im Bereich der Notfallversorgung und Krisenresilienz fordert die AKG eine stärkere zentrale Steuerung und eine bessere finanzielle Absicherung entsprechender Strukturen. Die neue Koordinierungsfunktion im Krankenhauswesen solle konsequent ausgebaut und über langfristige Finanzierungsinstrumente abgesichert werden.

Insgesamt positionieren sich die AKG-Kliniken klar gegen rein ausgabenorientierte Sparansätze. Stattdessen plädieren sie für eine beschleunigte Umsetzung der Krankenhausreform sowie für eine stärkere Verzahnung von Qualität, Struktursteuerung und Finanzierung im Sinne einer langfristig tragfähigen Versorgungsarchitektur.

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