Ärztekammer Westfalen-Lippe warnt vor Einschnitten in der ambulanten Versorgung
ÄKWL fordert Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen und lehnt weitere Belastungen von Praxen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat deutliche Kritik an den geplanten Maßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) geäußert. Angesichts der anhaltenden Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung warnt die Kammer vor zusätzlichen Belastungen der ambulanten Versorgung und fordert stattdessen eine stärkere Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. Nach Einschätzung der ÄKWL drohen Einsparungen im ambulanten Bereich langfristig negative Folgen für Patienten, Arztpraxen und Krankenhäuser.
Hintergrund der Kritik sind aktuelle Prognosen zur Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Angaben der Ärztekammer wird die Finanzierungslücke der Krankenkassen im Jahr 2027 voraussichtlich auf 18,8 Milliarden Euro anwachsen. Der bislang vorgelegte Gesetzentwurf decke jedoch lediglich Einsparungen und Mehreinnahmen in Höhe von rund 16,3 Milliarden Euro ab. Für den verbleibenden Fehlbetrag von mindestens 2,5 Milliarden Euro seien bislang keine tragfähigen Lösungen erkennbar.
ÄKWL-Präsident Hans-Albert Gehle warnt davor, diese Finanzierungslücke durch weitere Eingriffe in bestehende ambulante Versorgungsstrukturen schließen zu wollen. Aus Sicht der Kammer müssten vielmehr die sogenannten versicherungsfremden Leistungen, die derzeit über die Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, zumindest teilweise aus dem Bundeshaushalt getragen werden. Das Volumen dieser Leistungen beziffert die Ärztekammer auf rund 15 Milliarden Euro jährlich.
Folgen für Praxen und Patienten befürchtet
Nach Einschätzung der Kammer würde eine weitere Belastung der ambulanten Versorgung erhebliche Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben. Wirtschaftlicher Druck auf Arztpraxen könne Investitionen erschweren, die Personalgewinnung beeinträchtigen und die Nachfolgeproblematik insbesondere in ländlichen Regionen verschärfen. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass Terminangebote reduziert werden und sich Wartezeiten verlängern.
Die Ärztekammer verweist darauf, dass die ambulante Versorgung einen zentralen Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge darstellt. Einschränkungen in diesem Bereich könnten nach Auffassung der Kammer zu Verlagerungseffekten führen, die letztlich auch Krankenhäuser und Notaufnahmen zusätzlich belasten würden. Besonders betroffen wären chronisch kranke Patienten, ältere Menschen sowie Regionen, in denen die ambulante Versorgung bereits heute unter Versorgungsdruck steht.
Strukturreformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen
Die ÄKWL spricht sich grundsätzlich für Reformen im Gesundheitswesen aus, fordert jedoch eine stärkere Orientierung an Versorgungsqualität und Nachhaltigkeit. Finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen müssten mit strukturellen Veränderungen verbunden werden, die Effizienzpotenziale erschließen und die Patientenversorgung langfristig sichern.
Nach Auffassung der Kammer sollten finanzielle Stabilisierung und Versorgungssicherheit gemeinsam betrachtet werden. Dazu gehöre primär eine klare Trennung zwischen versicherungsbezogenen Leistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Letztere müssten dauerhaft aus Steuermitteln finanziert werden, um die Beitragszahler und Leistungserbringer nicht zusätzlich zu belasten.
Mit ihrer Stellungnahme reiht sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe in die wachsende Zahl von Verbänden und Organisationen ein, die im parlamentarischen Verfahren zum BStabG Nachbesserungen fordern. Während Krankenhäuser vor Erlöseinbußen warnen und Krankenkassen auf die Finanzierungslücke verweisen, rückt die Ärzteschaft die Folgen möglicher Sparmaßnahmen für die wohnortnahe ambulante Versorgung in den Mittelpunkt der Debatte.




