Verfassungsgerichtshof erklärt Volksbegehren „gesunde Krankenhäuser“ für unzulässig

Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Mindestausstattung aller Krankenhausbereiche mit Personal nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 des Grundgesetzes dem Bund zustehe.