Eine Erstattungsforderung der Krankenkasse für eine ohne Rechtsgrund gezahlte Aufwandsentschädigung nach § 275 Abs. 1 c SGB V ist auch vor dem 01.01.2016 nicht nach Treu und Glauben ausgeschlossen

L 9 KR 320/19 | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2020