Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale
L 10 KR 102/22 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.12.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Auch aktuell wird noch über die Verjährung des Anspruches der Krankenhäuser auf Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF gestritten. Einige Gerichte habe dazu die Auffassung vertreten, dass für diesen Anspruch die kurze dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB auch für den Anspruch aus § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF gelte […]