Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale

L 10 KR 102/22 KH | , vom 07.12.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Auch aktuell wird noch über die des Anspruches der auf Zahlung der nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF gestritten. Einige Gerichte habe dazu die Auffassung vertreten, dass für diesen Anspruch die kurze dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB auch für den Anspruch aus § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF gelte […]

Diesen Ansichten ist aber das LSG -Westfalen entgegengetreten und hat für die Ansprüche der Krankenhäuser auf die vierjährige Verjährungsfrist nach § 45 Abs. 1 SGB I abgestellt. […]

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