Vergütungspflicht von Krankenhäusern für innerklinische Krankentransporte
B 3 KR 15/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 22.02.2024 – Urteilsbegründung
Krankenhäuser sind auf zivilrechtlicher Grundlage verpflichtet, Krankentransportunternehmen für innerklinische (krankenhausinterne) Krankentransporte während einer stationären Behandlung zu vergüten. Diese Transporte sind vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter und gehören zu den allgemeinen Krankenhausleistungen. Sie sind von der Gesamtbehandlungsverantwortung des Krankenhauses umfasst und die Vergütungen dafür sind nicht gesondert von den Krankenkassen zu erstatten. Das Krankenhaus, das einen Versicherten zur vollstationären Behandlung aufgenommen hat, ist zu einer umfassenden und einheitlichen Gesamtleistung verpflichtet und darf sich nicht einzelnen Leistungen aus Kostengründen entziehen. Dies gilt auch für Leistungen, die das Krankenhaus nur durch Dritte erbringen kann. Ausnahmen gelten nur für Dialyse und Dolmetscherassistenz bei Menschen mit Hörbehinderung, nicht jedoch für innerklinische Krankentransporte…




