Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Patientenverlegung

B 1 KR 29/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.05.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Im kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2024 (Az. B 1 KR 29/22 R) wird klargestellt, dass eine Verlegung eines Patienten ohne sachlichen Grund grundsätzlich zu einem Schadensersatzanspruch der Krankenkasse führen kann. Ein Krankenhaus hat dann das Risiko der Mehrkosten zu tragen, die durch eine unnötige Verlegung entstehen. Die Entscheidung bezieht sich auf die medizinische Priorität der Weiterbehandlung im eigenen Krankenhaus, die grundsätzlich Vorrang hat.

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr hebt hervor, dass das Bundessozialgericht (BSG) betone, dass ein Krankenhaus im eigenen Interesse die Wirtschaftlichkeit einer Patientenverlegung sorgfältig prüfen muss, bevor eine solche Maßnahme getroffen wird. Dieser präzise Prüfungsprozess ist erforderlich, um zu vermeiden, dass eine Verlegung ohne sachlichen Grund erfolgt und damit zusätzliche Kosten verursacht werden, die das Krankenhaus im Streitfall zu tragen habe…

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