Sachsen-Anhalt: Ministerium muss Landesrechnungshof vollständige Einsicht in Unterlagen der öffentlichen Krankenhausfinanzierung gewähren

4 L 75/16 | Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.11.2018

Dies entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt am 20.11.2018 und gab damit der Berufung des Landesrechnungshofs gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg statt.

Mit der Klage will der Landesrechnungshof im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftsführung des Landes die Einsichtnahme in Unterlagen über die Verwendung von Fördermitteln der nach dem Investitionsprogramm des Landes für die Haushaltsjahre 1995 bis 2014, Einzelfördermaßnahmen nach Krankenhausplan Teil C, durchsetzen. Dabei handelt es sich um Mittel aus einem Investitionszuschlag, der im Zeitraum zwischen 1995 und 2014 von den Benutzern eines Krankenhauses () oder ihren Kostenträgern (z. B. Krankenkassen) für jeden Belegungstag zu entrichten war. Die Auswahl der Fördermaßnahmen obliegt einer Gemeinsamen Kommission, die sich aus Vertretern des Landes Sachsen-Anhalt, der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und der Krankenkassen zusammensetzt. Insgesamt wurden mit den Investitionszuschlägen Krankenhausinvestitionen in Höhe von über 550 . € finanziert. […]

Pressemitteilung: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

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