Krankenhäuser können Gründe für stationäre Aufnahme nachreichen

L 5 KR 2980/25 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.3.2026 – Kommentar ÄrzteZeitung

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied, dass Krankenhäuser spezifische medizinische Gründe für eine stationäre Aufnahme auch noch nach der Rechnungsstellung im laufenden Verfahren darlegen dürfen.

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