Anspruch auf EMDA-Therapie bei Interstitieller Zystitis trotz fehlender GBA-Empfehlung

L 11 KR 3987/20 ER-B | L Baden-Württemberg, Beschluß vom 5.2.2021

Ein Patient mit Interstitieller Zystitis hat Anspruch auf eine EMDA-Therapie, auch wenn diese Methode vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nicht ausdrücklich empfohlen wird, wenn ein sogenanntes Systemversagen vorliegt. Ein Systemversagen liegt vor, wenn der GBA eine neue Behandlungsmethode (NUB) nicht zeitgerecht oder ordnungsgemäß bewertet, obwohl eine positive Bewertung wahrscheinlich ist.

 

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