BVerfG erklärt Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen teilweise für verfassungswidrig
1 BvL 1/24 | Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.11.2024 – Kommentar Tanja Henking, VerfBlog, 2025/1/02
Am 26. November 2024 entschied das BVerfG mit 5:3 Stimmen, dass die bisherige gesetzliche Regelung, wonach ärztliche Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts durchgeführt werden dürfen, teilweise verfassungswidrig ist, und öffnet damit die Tür für ambulante Zwangshandlungen…







