Bundesverfassungsgericht verhandelt über ärztliche Zwangsmaßnahmen

Erster Senat prüft Vereinbarkeit der gesetzlichen Vorgaben mit dem Grundgesetz

Am Dienstag, den 16. Juli 2024, um 10.00 Uhr verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine Vorlage des Bundesgerichtshofs. Der Gegenstand der Verhandlung ist die Frage, ob die gesetzliche Vorschrift, wonach ärztliche Zwangsmaßnahmen gegenüber Betreuten während eines stationären Krankenhausaufenthalts durchzuführen sind, bei dem eine umfassende medizinische Versorgung und Nachbehandlung gewährleistet ist, mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.