Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Einzelfall auch außerhalb der Klinik möglich
1 BvL 1/24 | Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.11.2024 – Kommentar VOELKER & Partner
Rechtsanwälte
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit knapper Mehrheit entschieden, dass die zwangsweise medizinische Behandlung von rechtlich betreuten Menschen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung künftig auch außerhalb von Krankenhäusern durchgeführt werden kann. Das Urteil stelle einen Bruch mit dem bisherigen Krankenhausvorbehalt dar und ermöglicht ärztliche Zwangsmaßnahmen in betreuten Wohneinrichtungen sowie im häuslichen Umfeld. Diese Entscheidung stelle einen wichtigen Schritt dar, um die Rechte und Bedürfnisse von vulnerablen Personen stärker zu berücksichtigen.