§ 3 Abs. 2 Satz 1 der „Notfallstufen-Regelungen“ ist nichtig, da die Bedingungen für eine Nichtteilnahme an der Notfallversorgung unzureichend definiert sind
B 1 KR 25/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 02.04.2025 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
(Unverbindliche) Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 S. 1 der „Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V“ (Notfallstufen-Regelungen).







