Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 1 – Änderung zum Erfassungsjahr 2021 bzw. 2022

Beschluss vom 16. September 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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