Patientenzahlen in Dossiers lassen sich mit Versorgungsdaten validieren

Das hat die Eignung von Versorgungsdaten einer großen Krankenkasse zur Bestimmung der Patientenzahlen bei , bronchiale und PAH geprüft.

Für die frühe neuer im Rahmen des -Verfahrens (AMNOG = Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) müssen pharmazeutische Hersteller in ihren Dossiers unter anderem die Zahl der Patientinnen und Patienten bestimmen, für die der neue Wirkstoff infrage kommen könnte. […]

Quelle: IQWiG

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