DGKH bewertet Hamburger Änderung der Fachfortbildungsordnung „Fachkraft für Hygiene“
Fachgesellschaft begrüßt Modernisierung, sieht jedoch Abweichungen von bundesweiten Mindeststandards
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege / Rehabilitation“, äußert sich in einer Stellungnahme zur Änderung der Fachfortbildungs- und Prüfungsordnung „Fachkraft für Hygiene“, die am 13. Juni 2025 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht wurde. Die Fachgesellschaft nimmt die Anpassungen „mit großem Interesse zur Kenntnis“ und hebt mehrere Verbesserungen hervor.
Positiv bewertet werden insbesondere die Modernisierung der Berufsbezeichnung, die Öffnung der Zugangswege für weitere Gesundheitsberufe – darunter Hebammen, Notfallsanitäter, ATA/OTA sowie MFA/ZFA mit zusätzlichen Anforderungen – sowie die klare Regelung von Teilnahme- und Fehlzeiten. Die DGKH bezeichnet diese Schritte als „praxisnah und ein wichtiges Signal für die Weiterentwicklung der Fachkräftequalifikation in Hamburg“.
Gleichzeitig merkt die Fachgesellschaft an, dass verschiedene Elemente der Hamburger Regelung vom bundeseinheitlich empfohlenen DGKH-Rahmenlehrplan 2021 abweichen. Dies erhöhe zwar die Flexibilität, verbessere aber nicht die Bundesvergleichbarkeit und erschwere die Orientierung an etablierten Mindeststandards. Die DGKH stellt fest, dass die Abweichungen mehrere Bereiche betreffen – darunter Bezeichnung, Qualifikationsniveau, Stundenumfang, Modulstruktur, Praxisanteile, Prüfungsaufbau sowie Zulassungsregelungen.
So unterscheidet sich die Hamburger Bezeichnung „Fachkraft für Hygiene“ von der DGKH-Bezeichnung „Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention“. Auch nimmt Hamburg keine Einordnung in ein DQR/EQR-Niveau vor, während der DGKH-Rahmen das Niveau 6 vorsieht. Beim Umfang setzt Hamburg auf mindestens 720 Stunden Theorie, wohingegen der DGKH-Rahmen 1.800 Stunden mit klarer Modulstruktur und Facharbeit vorsieht. Unterschiede zeigen sich zudem bei der Praxisstruktur und dem Prüfungssystem, das in Hamburg auf ein Gesamtergebnis fokussiert, ohne Facharbeit. Bei den Zugangswegen erweitert Hamburg den beruflichen Hintergrund, teilweise mit reduzierten Praxisanforderungen.
In der Gesamtbetrachtung bewertet die DGKH die Hamburger Änderung als Fortschritt, betont jedoch den Bedarf an stärkerer bundesweiter Vereinheitlichung. Eine Angleichung an den DGKH-Rahmenlehrplan – einschließlich Bezeichnung, DQR/EQR-Zuordnung, Stundenumfang, Modulstruktur, Facharbeit und verbindlichen Praxiseinsätzen – würde aus Sicht der Fachgesellschaft die Qualität und Vergleichbarkeit der Qualifikation deutlich verbessern.







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