Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) erneuert Corporate Identity und visuelles Erscheinungsbild
Umstellung nach über zwei Jahrzehnten – Neue, digitale Wortmarke unterstreicht die Rolle des GBA als entscheidende Instanz der gesundheitspolitischen Governance

Das neue Logo des GBA ist eine reine Wortmarke, sie greift die weit verbreitete Abkürzung „GBA“ für den Gemeinsamen Bundesausschuss auf.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 9. September 2026 eine umfassende Erneuerung seines visuellen Erscheinungsbildes bekannt gegeben. Nach mehr als 20 Jahren wird das bisherige Logo, das historisch vorallem den Gründungsprozess des zentralen Gremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung symbolisierte, durch eine moderne, variabel einsetzbare Wortmarke ersetzt. Das Redesign zielt primär darauf ab, die visuelle Identität für digitale Medienformate zu optimieren und höchste Standards der Barrierefreiheit zu erfüllen. Die Anpassung umfasst synchron die Sub-Logos und Ableitungen für den Innovationsausschuss beim GBA sowie die Stabsstelle Patientenbeteiligung.
Die neue Wortmarke greift das prägende Akronym „GBA“ auf und wird durch den strategischen Claim „Entscheidend für die Gesundheitsversorgung“ ergänzt. Der Zusatz soll das Kernmandat der Organisation prägnant zusammenfassen: Als höchstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung verbindliche, maßgebliche und rechtswirksame Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung von rund 73 Millionen Gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland zu definieren.
Bei der Implementierung des neuen Corporate Designs setzt das Selbstverwaltungsgremium auf eine ressourcenschonende und kosteneffiziente Übergangsphase. Der Rollout in der B2B- und B2C-Kommunikation erfolgt schrittweise: Physische Bestände an Printmedien und Publikationen werden sukzessive aufgebraucht; Neudrucke und Überarbeitungen erfolgen erst bei Bedarf im überarbeiteten Design. Parallel dazu hat der GBA den Herstellungsprozess sämtlicher Printprodukte auf Blauer-Engel-zertifiziertes Recyclingpapier umgestellt.




