Forschungsbericht zur Krankenhausassistenz zeigt geringen Abruf – hoher Nutzen bestätigt
Evaluation des Anspruchs auf Begleitung von Menschen mit Behinderungen offenbart Informationsdefizite und Reformbedarf
Seit November 2022 haben Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Begleitung bei einem Krankenhausaufenthalt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun einen Forschungsbericht veröffentlicht, der die Umsetzung und Wirkung dieser Regelungen evaluiert. Zentrales Ergebnis: Die Inanspruchnahme der Krankenhausassistenz ist bislang sehr gering, der Nutzen der Begleitung wird von den beteiligten Akteuren jedoch als ausgesprochen hoch bewertet.
Die derzeit geltenden rechtlichen Regelungen sehen zwei Formen der Begleitung vor. Wird eine leistungsberechtigte Person aus dem engsten persönlichen Umfeld begleitet, besteht für die Begleitperson unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Alternativ kann die Begleitung durch vertraute Bezugspersonen erfolgen, die bereits im Rahmen der Eingliederungshilfe unterstützen; in diesen Fällen tragen die Träger der Eingliederungshilfe die Kosten.
Der Forschungsbericht gliedert sich in vier zentrale Untersuchungsbereiche: die Analyse von Fallzahlen und Kosten, die Verwaltungsverfahren und deren Ausgestaltung, die konkrete Durchführung der Begleitung im Krankenhaus – einschließlich der Abgrenzung zu Tätigkeiten der Krankenhausberufe – sowie den Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen und das Zusammenspiel der Leistungssysteme unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Betroffenen.
Die empirischen Ergebnisse zeigen, dass Begleitungen aus dem engsten persönlichen Umfeld bislang nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen wurden. Im Jahr 2023 wurden 207 Fälle, im Jahr 2024 lediglich 120 Fälle über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert. Die durchschnittlichen Fallkosten beliefen sich 2024 auf 1.028 Euro. Auch die Träger der Eingliederungshilfe finanzierten Krankenhausbegleitungen nur in vergleichbarer Größenordnung, allerdings mit deutlich höheren durchschnittlichen Kosten von rund 2.260 Euro pro Fall.
Als wesentliche Ursache für die geringe Nutzung identifizieren die Forscherinnen und Forscher den noch geringen Bekanntheitsgrad der Regelungen bei Betroffenen, Leistungsträgern und Leistungserbringern. Zudem falle ins Gewicht, dass Angehörige, die eine Begleitung übernehmen, häufig nicht berufstätig seien und daher keinen Anspruch auf Krankengeld geltend machten. Ungeachtet dessen bewerten Träger der Eingliederungshilfe und Beratungsstellen den Nutzen der Krankenhausassistenz übereinstimmend als sehr hoch.
Im Hinblick auf die Verwaltungsverfahren weisen die Autorinnen und Autoren darauf hin, dass ein pauschaler Verweis auf familiäre Unterstützungsmöglichkeiten durch die Träger der Eingliederungshilfe nur in Ausnahmefällen zulässig sei. Kritisch hinterfragt wird zudem der derzeit geltende Mindestumfang von acht Stunden Begleitung, der Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankengeld ist. Auch bei kürzerer Begleitung könne es zu relevanten Einschränkungen der Berufstätigkeit kommen.
Die Fallstudien zur praktischen Umsetzung der Assistenz im Krankenhaus verdeutlichen den Mehrwert der Begleitung für die Patientensicherheit, Kommunikation und Versorgungskontinuität. Gleichzeitig zeigt sich, dass das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht bislang nur teilweise umgesetzt wird: In etwa der Hälfte der untersuchten Fälle konnten die Betroffenen tatsächlich über Art und Person der Begleitung entscheiden.
Eine ergänzende rechtswissenschaftliche Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Regelungen in Teilen zu eng gefasst sind. So empfehlen die Forschenden unter anderem, die Voraussetzung des Bezugs von Eingliederungshilfeleistungen zu überprüfen, da dadurch insbesondere ältere Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ausgeschlossen würden. Darüber hinaus wird angeregt, auch pflegerische Tätigkeiten durch vertraute Bezugspersonen zu ermöglichen, sofern die betroffene Person die Pflege durch Krankenhauspersonal ablehnt.
Weitere Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sind dem vollständigen Forschungsbericht des BMAS zu entnehmen.
Der Forschungsbericht zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen gesetzlichem Anspruch und tatsächlicher Nutzung der Krankenhausassistenz. Während die Fallzahlen niedrig bleiben, wird der Nutzen der Begleitung von allen beteiligten Akteuren als hoch eingeschätzt. Für Gesetzgeber, Leistungsträger und Krankenhäuser ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: Informationsdefizite abbauen, Zugangshürden überprüfen und die Regelungen so weiterentwickeln, dass eine bedarfsgerechte Begleitung im Krankenhaus flächendeckend ermöglicht wird.






