Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen nicht diskriminieren – BAG-Urteil stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten
8 AZR 370/20 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.2024 – Kommentar Marburger Bund
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte bei der Vergütung von Überstunden nicht benachteiligt werden dürfen. Das Urteil orientiert sich an den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der bereits in älteren Urteilen klargestellt hatte, dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen nicht diskriminiert werden dürfen. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Teilzeitkräften und setzt einen klaren rechtlichen Rahmen für eine gerechte Behandlung bei der Vergütung von Überstunden…




