Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 4a SGB V

InEK stellt ab sofort die Angaben der Krankenhäuser zu den pflegesensitiven Bereichen für das Jahr 2025 gemäß § 137i Abs. 4a SGB V zur Verfügung. Diese Daten basieren auf den Meldungen der Krankenhäuser nach § 5 Abs. 3 und 4 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV).

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