Rehaklinik Bruckmühl darf vorerst mit 30 Betten weiterarbeiten
Landratsamt Rosenheim will Konzessionsentzug aussetzen – erhebliche Mängel bei Dokumentation und Versorgung noch nicht vollständig behoben
Die Geriatrische Rehaklinik Bruckmühl in Oberbayern kann ihren Betrieb voraussichtlich unter strengen Auflagen fortsetzen. Das Landratsamt Rosenheim beabsichtigt, das im September eingeleitete Verfahren zum Widerruf der Konzession vorerst ruhen zu lassen. Voraussetzung ist eine auf 30 Betten begrenzte Belegung sowie die weitere Beseitigung festgestellter Mängel. Die Klinikleitung hat bis zum 20. Oktober 2026 Gelegenheit, sich zu den vorgesehenen Maßnahmen zu äußern.
Grundlage der Entscheidung ist eine erneute Kontrolle am 6. Oktober 2026 durch das Gesundheitsamt Rosenheim gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst Bayern. Dabei zeigte sich, dass die Klinik bereits Verbesserungen im Dokumentationsmanagement eingeleitet hat. Das neu eingeführte System befindet sich allerdings noch im Aufbau und muss weiter überprüft und angepasst werden.
Dokumentationsmängel und Schulungsbedarf bestehen fort
Die zuständige Aufsichtsbehörde hatte am 27. August 2026 bei einer unangekündigten Prüfung erhebliche Defizite festgestellt. Wegen unvollständiger medizinischer und pflegerischer Dokumentation ließ sich nicht durchgängig nachvollziehen, ob die Versorgung der Patienten ordnungsgemäß erbracht worden war.
Betroffen waren insbesondere die Dokumentation ärztlicher Verordnungen, die Medikamentengabe und deren Wirkung sowie einzelne Aspekte der Wundversorgung, Basishygiene und Patientenlagerung. Das Landratsamt leitete daraufhin ein Verfahren zum möglichen Widerruf der Konzession ein.
Bei der Nachkontrolle Anfang Oktober wurden erste Fortschritte festgestellt. Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes besteht jedoch weiterhin deutlicher Bedarf bei der Schulung des Personals und der verlässlichen Umsetzung der neuen Dokumentationsprozesse. Zudem sind die Besetzung einer vakanten Facharztstelle und die Fluktuation innerhalb der ärztlichen Leitung weiterhin problematisch.
Der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Wolfgang Hierl, erklärte, dass bei der erneuten Begehung keine unmittelbare Gefährdung des Patientenwohls festgestellt worden sei. Angesichts der bestehenden Defizite sei eine höhere Belegung derzeit jedoch nicht vertretbar.
Nachweise bis 23. November erforderlich
Nach dem vorgesehenen weiteren Vorgehen muss die Klinik bis zum 23. November 2026 nachweisen, dass ihr Dokumentationssystem überarbeitet, auf seine Funktionsfähigkeit überprüft und das Personal entsprechend geschult wurde.
Weitere Nachweispflichten betreffen die fachgerechte Verordnung von Bedarfsmedikamenten sowie die ordnungsgemäße Versorgung und Dokumentation von Wunden. Eine Ausweitung der Bettenbelegung kann frühestens zum 1. Januar 2027 beantragt werden, sofern sämtliche Auflagen erfüllt sind.
Die Geschäftsführung wurde am 13. Oktober über die beabsichtigten Maßnahmen informiert und kann bis zum 20. Oktober Stellung nehmen. Das Konzessionswiderrufsverfahren ist damit noch nicht endgültig abgeschlossen.
Die Vorwürfe gegen die Einrichtung waren durch Recherchen des Bayerischen Rundfunks bekannt geworden. Bereits 2023 hatten behördliche Kontrollen Defizite bei der personellen Ausstattung und der medizinisch-pflegerischen Versorgung ergeben. Auch damals war die Belegung zeitweise eingeschränkt worden. (1)




