Landrat kritisiert Schließung des ÄBD in Bad Schwalbach

Sandro Zehner warnt vor zusätzlicher Belastung des Rettungsdienstes

Die geplante Schließung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) in Bad Schwalbach stößt auf deutliche Kritik des Rheingau-Taunus-Kreises. Landrat Sandro Zehner fordert von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) Antworten zur Entscheidung und warnt vor einer möglichen Verlagerung von Patienten in den Rettungsdienst. Künftig soll die KVH nach eigenen Angaben nur noch Standorte in Rüdesheim und Idstein vorhalten.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist derzeit in den Räumlichkeiten des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Bad Schwalbach untergebracht. Träger des Angebots ist die Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Nach der angekündigten Neuordnung soll der Standort Bad Schwalbach geschlossen werden. Die Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten soll für die Region künftig über die ÄBD-Standorte in Rüdesheim und Idstein erfolgen.

Landrat Sandro Zehner kritisiert insbesondere, dass der Landkreis und die betroffenen Kommunen nach seiner Darstellung nicht in die Entscheidung einbezogen worden seien. Auch die Begründung mit einer geplanten Gesetzesänderung sei für ihn nicht nachvollziehbar, da diese bislang weder in Kraft getreten noch endgültig beschlossen sei.

Landkreis fordert Antworten von der KV Hessen

Zehner hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zu einem Gespräch eingeladen und konkrete Fragen zur geplanten Schließung formuliert. Im Mittelpunkt steht dabei, auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde.

Der Landkreis will unter anderem wissen, welche Evaluationen der Entscheidung vorausgegangen sind und welche Akteure in die Überlegungen einbezogen wurden. Zudem soll die KVH darlegen, wie die Versorgung der Bevölkerung nach der Schließung des Standorts künftig sichergestellt werden soll.

Für den Landrat ist insbesondere entscheidend, dass die medizinische Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten für die Bevölkerung im westlichen Untertaunus gewährleistet bleibt.

Sorge vor zusätzlicher Belastung für den Rettungsdienst

Eine zentrale Sorge des Landkreises betrifft mögliche Auswirkungen auf den Rettungsdienst. Menschen, die bislang den ärztlichen Bereitschaftsdienst nutzen, könnten nach Einschätzung Zehners künftig stattdessen die Notrufnummer 112 wählen, obwohl kein medizinischer Notfall vorliegt.

Dies wäre aus Sicht des Landrats die falsche Entwicklung. Der ÄBD habe gerade die Aufgabe, Patienten außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten bei Beschwerden zu versorgen, die keine notärztliche Behandlung erfordern.

Als Träger des Rettungsdienstes beobachte der Landkreis deshalb genau, welche Folgen die Schließung für die Einsatzstrukturen haben könnte. Eine Verlagerung von Patienten in den Rettungsdienst könne zusätzliche Belastungen für die ohnehin stark beanspruchten Strukturen bedeuten.

Versorgung im westlichen Untertaunus sichern

Von der geplanten Schließung wären aus Sicht des Landkreises vornehmlich die Menschen in Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Aarbergen und Teilen von Taunusstein betroffen. Zehner fordert deshalb eine Lösung, die auch künftig eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten ermöglicht. Der Sicherstellungsauftrag des ärztlichen Bereitschaftsdienstes müsse auch für die Region erfüllt werden.

Der Landkreis will die Entscheidung der KVH deshalb zunächst nicht positiv begleiten und setzt auf einen Dialog über die künftige Struktur des Bereitschaftsdienstes.